{"id":16,"date":"2021-07-18T10:15:43","date_gmt":"2021-07-18T10:15:43","guid":{"rendered":"http:\/\/dibalog-travel.info\/?page_id=16"},"modified":"2021-07-28T08:39:42","modified_gmt":"2021-07-28T08:39:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dibalog-travel.info\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-95 aligncenter\" src=\"https:\/\/dibalog-travel.info\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/propeller.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"146\" srcset=\"https:\/\/dibalog-travel.info\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/propeller.jpg 1024w, https:\/\/dibalog-travel.info\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/propeller-300x43.jpg 300w, https:\/\/dibalog-travel.info\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/propeller-768x110.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Allgemeines<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lieber Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, insofern wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (Dibalog Travel) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie erg\u00e4nzen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften auf den Reisevermittlungsvertrag und f\u00fcllen diese aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Anzuwendendes Recht, Vertragsschluss<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.1 Es bedarf keiner bestimmten Form zum Abschluss des Vertrages. Zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kommt mit Erteilung des Vermittlungsauftrags der Reisevermittlungsvertrag als Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag zustande.<\/p>\n<p>2.2 Eine Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Best\u00e4tigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.<\/p>\n<p>2.3 Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ergeben sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, den gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 675, 631 ff. BGB \u00fcber die entgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung und diesen Reisevermittlungsbedingungen.<\/p>\n<p>2.4 Gegen\u00fcber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten f\u00fcr die Rechte und Pflichten des Kunden, ausschlie\u00dflich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen,(insbesondere \u2013 soweit wirksam vereinbart \u2013 dessen Reise- oder Gesch\u00e4ftsbedingungen)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Ausk\u00fcnfte, Hinweise und Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.1 Nach Ma\u00dfgabe dieser Vermittlungsbedingungen besteht die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers, in der Ausf\u00fchrung, der zur Durchf\u00fchrung des Vermittlungsauftrags, notwendigen Handlungen, entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden, der entsprechenden Beratung, und der Abwicklung der Buchung, insbesondere der \u00dcbermittlung bzw. \u00dcbergabe der Reiseunterlagen, insofern diese nicht direkt durch den Leistungstr\u00e4ger dem Kunden \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>3.2 Eine Abweichung von Buchungsvorgaben des Kunden durch den Reisevermittler ist berechtigt, wenn nach den Umst\u00e4nden davon ausgegangen werden kann, dass der Kunde die Abweichung in Kauf nehmen w\u00fcrde, sofern es dem Reisevermittler nicht m\u00f6glich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und eine diesbez\u00fcgliche Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben und wartet dessen Weisungen ab, es sei denn, dass eine zeitliche Verz\u00f6gerung die Durchf\u00fchrung des unbedingt vom Kunden erteilten Vermittlungsauftrags unm\u00f6glich macht oder gef\u00e4hrdet.<\/p>\n<p>3.3 Die Vertragspflicht des Reiseb\u00fcros ist auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vermittlung der Reiseleistungen beschr\u00e4nkt. Soweit Informationen \u00fcber Reiseleistungen durch das Reiseb\u00fcro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reiseb\u00fcros verbunden. Insbesondere \u00fcbernimmt das Reiseb\u00fcro keine Haftung oder Garantie f\u00fcr den Reiseerfolg<\/p>\n<p>3.4 Eine vertragliche Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Vereinbarung mittels Auskunftsvertrags zustande.<\/p>\n<p>3.5 Im Rahmen von Ausk\u00fcnften haftet der Reisevermittler f\u00fcr die Richtigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 676 BGB nur wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.<\/p>\n<p>3.6 Der Reisevermittler ist nicht ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung verpflichtet, die Ermittlung des jeweils billigsten Anbieters der angefragten Reiseleistung vorzunehmen und\/oder diesen anzubieten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Pflichten des Reisevermittlers bez\u00fcglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.1 Wenn durch den Kunden ein entsprechender Auftrag ausdr\u00fccklich erteilt worden ist, unterrichtet der Reisevermittler den Kunden \u00fcber Einreise- und Visabestimmungen.<\/p>\n<p>4.2 Eine entsprechende Aufkl\u00e4rungs- oder Informationspflicht besteht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler erkennbare oder bekannte Umst\u00e4nde einen ausdr\u00fccklichen Hinweis notwendig machen und die jeweiligen Informationen nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.<\/p>\n<p>4.3 Der Reisevermittler kann, im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begr\u00fcndeten Informationspflicht, ohne einer anderweitigen schriftlichen Erkl\u00e4rung durch den Kunden, davon ausgehen, dass sowohl der Kunde als auch die ggfs. Mitreisenden deutsche Staatsangeh\u00f6rige sind, und keine weiteren Besonderheiten vorliegen.<\/p>\n<p>4.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschr\u00e4nken sich auf die Erteilung von Ausk\u00fcnften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchen\u00fcblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausl\u00e4ndischer Botschaften, Konsulate oder Tourismus\u00e4mter.<\/p>\n<p>4.5 Ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarungen besteht keine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht gegen\u00fcber dem Kunden durch den Hinweis auf die Notwendigkeit einer eigenen, gezielten Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.<\/p>\n<p>4.6 Bez\u00fcglich der Information \u00fcber Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie gesundheitsprophylaktischer Vorsorgema\u00dfnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend .<\/p>\n<p>4.7 Ohne besondere, ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht zur Beschaffung von Visa oder sonstigen f\u00fcr die Reisedurchf\u00fchrung erforderlichen Dokumente verpflichtet.<\/p>\n<p>4.8 Der Reisevermittler haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten welche f\u00fcr die Reise unabdingbar sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften stehende Pflichten und die Stellung des Reisevermittlers<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.1 F\u00fcr die Vermittlung von Fl\u00fcgen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p>5.2 Der Reisevermittler ist mit den genannten Fluggesellschaften im Rahmen eines Agenturverh\u00e4ltnisses auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen verbunden.<\/p>\n<p>5.3 Der Reisevermittler wird dem Kunden gegen\u00fcber jedoch ausschlie\u00dflich zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft als Vermittler eines Luftbef\u00f6rderungsvertrages t\u00e4tig. Sowohl dem Kunden, als auch gegen\u00fcber der Fluggesellschaft gegen\u00fcber hat der Reisevermittler vertragliche und gesetzliche Bestimmungen im Rahmen dieser Doppelstellung zu beachten.<\/p>\n<p>5.4 Bez\u00fcglich der vermittelten Flugleistung trifft den Reisevermittler keine eigene Leistungspflicht oder Haftung. Hiervon unber\u00fchrt bleibt die etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler .<\/p>\n<p>5.5 Soweit nicht anderweitig ausdr\u00fccklich vereinbart sind die angegebenen Preis Brutto-Endpreise und inklusive einer Verg\u00fctung der T\u00e4tigkeit des Reisevermittlers f\u00fcr den Kunden. Im Falle einer \u00c4nderung (Umbuchung), des R\u00fccktritts der Nichtinanspruchnahme oder eines Namenswechsels, kann der Reisevermittler hierf\u00fcr die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte und Geb\u00fchren einziehen, sowie ein im Einzelfall oder durch Aushang zus\u00e4tzlich vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.<\/p>\n<p>5.6 Mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelten ist der Reisevermittler von der Fluggesellschaft beauftragt und haftet dieser gegen\u00fcber f\u00fcr die Zahlung. Ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis ist eine f\u00fcr diese Inkassot\u00e4tigkeit gegebenenfalls erfolgende Verg\u00fctung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler.<\/p>\n<p>5.7 Forderungen der Fluggesellschaft kann der Reisevermittler im eigenen Namen gerichtlich und au\u00dfergerichtlich geltend machen.<\/p>\n<p>5.8 Die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes f\u00fcr Inlandsfl\u00fcge und f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft \u2013 soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar \u2013 gelten unmittelbar, ebenso die Vorschriften des Montrealer \u00dcbereinkommen, so wie inl\u00e4ndische gesetzliche Bestimmungen. Soweit wirksam vereinbart, gelten erg\u00e4nzend die Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Inkasso, Zahlungen, Aufwendungsersatz, Verg\u00fctungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.1 Entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen ist der Reisevermittler berechtigt, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten, Anzahlungen zu verlangen. Wenn hierzu eine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde. kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des \u00a7 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), weitergehende Anzahlungen erheben.<\/p>\n<p>6.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise f\u00fcr den Kunden zu verauslagen, soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegen\u00fcber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht. Bei Pauschalreisen die Aush\u00e4ndigung eines g\u00fcltigen Sicherungsscheins gem\u00e4\u00df \u00a7 651k BGB hierf\u00fcr eine Voraussetzung.<\/p>\n<p>6.3 F\u00fcr die Vermittlung entstehenden Aufwendungen kann der Reisevermittler Ersatz verlangen, soweit er diese den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten durfte, oder dies vereinbart ist.<\/p>\n<p>6.4 Der Aufwendungsersatz umfasst auch den Anspruch des Reisevermittlers auf Zahlungen des Reisepreises oder sonstige Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 6.2 und 6.3 erfolgt sind.<\/p>\n<p>6.5 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegen\u00fcber kann der Kunde Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erf\u00fcllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zur\u00fcckbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass f\u00fcr das Entstehen solcher Anspr\u00fcche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gr\u00fcnden gegen\u00fcber dem Reisekunden f\u00fcr die geltend gemachten Gegenanspr\u00fcche haftet.<\/p>\n<p>6.6 Bei Zahlungen an Dibalog Travel, die per SEPA-Basislastschrift erfolgen, wird die Variante mit einer verk\u00fcrzten Vorlauffrist von einem Tag genutzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>Buchungsbest\u00e4tigung \/ Reiseunterlagen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die zugegangene Buchungsbest\u00e4tigung unverz\u00fcglich auf ihre Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und den Reisevermittler auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. insbesondere die \u00dcbereinstimmung der Buchung mit dem Angebot und dem Vermittlungsauftrag ist zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>7.2 Der Kunde ist verpflichtet erkennbare \/ festgestellte Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten dem Reisevermittler unverz\u00fcglich mittzuteilen. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bez\u00fcglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Schadensminderungspflicht (\u00a7 254 BGB) kann eingeschr\u00e4nkt oder ganz ausgeschlossen sein, wenn der der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt. Vollst\u00e4ndig entf\u00e4llt eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers, wenn die in 7.1 bezeichneten Umst\u00e4nde f\u00fcr ihn nicht erkennbar waren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li>Reklamationen des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Reiseunternehmen &#8211; Pflichten des Reisevermittlers<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.1 Die Verpflichtung des Reisevermittlers bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber den vermittelten Unternehmen beschr\u00e4nkt sich auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, welche f\u00fcr den Kunden hierf\u00fcr von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen bzw. der Leistungstr\u00e4ger.<\/p>\n<p>8.2 Es besteht keine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und\/oder Weiterleitung entsprechender Erkl\u00e4rungen oder Unterlagen. Der Reisevermittler haftet f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang beim Empf\u00e4nger nur bei von ihm selbst vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachter Fristvers\u00e4umnis, wenn der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>8.3 Es besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung \u00fcber Art, Umfang, H\u00f6he, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen, hinsichtlich etwaiger Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Reiseunternehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li>Haftung des Reisevermittlers<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.1 Ist eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden festgelegt, haftet der Reisevermittler nicht f\u00fcr das Zustandekommen von Vertr\u00e4gen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen, entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.<\/p>\n<p>9.2 Der Reisevermittler haftet bez\u00fcglich der vermittelten Leistungen selbst nicht f\u00fcr M\u00e4ngel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachsch\u00e4den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen, ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarung oder Zusicherung. Werden mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) vermittelt, gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. \u00a7 651a Abs. 2 BGB den Anschein begr\u00fcndet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.<\/p>\n<p>9.3 Eine etwaige eigene Haftung aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten des Reisevermittlers bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.4 Das Reiseb\u00fcro beschr\u00e4nkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, ausgenommen bei K\u00f6rpersch\u00e4den. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 651 h BGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li>Verj\u00e4hrung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.1 Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 651 c bis 651 f BGB sind innerhalbeines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter durch den Reiseteilnehmer geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen Anspr\u00fcche durch den Reiseteilnehmer nur geltend gemacht werden, wenn dieser ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.<\/p>\n<p>10.2 Im \u00dcbrigen gelten \u00a7 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li>Rechtswahl und Gerichtsstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>11.1 Es gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags f\u00fchrt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages, selbiges gilt f\u00fcr die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verh\u00e4ltnis zum Vermittlungsvertrag.<\/p>\n<p>11.3 F\u00fcr den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers ma\u00dfgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich t\u00e4tige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>11.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverh\u00e4ltnis zum Reiseb\u00fcro oder in den einbezogenen Veranstaltervertr\u00e4gen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 651 a ff BGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li>Salvatorische Klausel<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeines &nbsp; Lieber Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, insofern wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (Dibalog Travel) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. 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